08381 / 4874531

info@versicherungsmakler365.com

Termine nach Vereinbarung

Persönlich oder digital

88161 Lindenberg im Allgäu

Digital in ganz Deutschland

Versicherungslexikon_Versicherungsmakler_Versicherungswissen

Versicherungslexikon

Entdecke mit unserem Versicherungslexikon die Welt der Versicherungen. Als freie Versicherungsmakler möchten wir dir hier verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen bieten. Egal, ob du in der Versicherungswelt ein Einsteiger bist oder dein Wissen vertiefen möchtest – hier findest du klare, hilfreiche Informationen und verständliche Erklärungen.
Uns ist wichtig, dass unsere Kunden Fachbegriffe verstehen und jederzeit nachlesen können.

Sollte ein Begriff fehlen oder du weitere Fragen dazu haben – dann kontaktiere uns gerne!

Wir beraten dich gerne und beantworten all deine Fragen zum Thema Versicherungen!

Versicherungs-Lexikon

Alle | A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Es gibt 7 Wörter in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben N beginnen.
N

Nachhaftung
Die "Nachhaftung" bezieht sich auf die Fortdauer der Versicherungsdeckung über die Vertragslaufzeit hinaus, insbesondere bei Haftpflichtversicherungen. Sie bietet Schutz für Ereignisse, die während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind, aber erst später gemeldet werden.

Nachversicherungsgarantie
Die "Nachversicherungsgarantie" ermöglicht es, die Versicherungssumme zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist besonders relevant bei Lebensversicherungen und Krankenversicherungen.

Naturgefahrenversicherung
Die "Naturgefahrenversicherung" schützt vor Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche verursacht werden. Sie ergänzt die Standarddeckung.

Naturkatastrophenversicherung
Die "Naturkatastrophenversicherung" schützt vor Schäden, die durch extreme Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Wirbelstürme verursacht werden. Diese Deckung ergänzt die Standardversicherung.

Nettobeitrag
Der "Nettobeitrag" ist der reine Versicherungsbeitrag, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren. Er gibt an, wie viel Geld tatsächlich für die Versicherungsdeckung aufgewendet wird.

Neuwert
Der "Neuwert" bezeichnet den aktuellen Wert eines Gegenstands oder einer Immobilie zum Zeitpunkt des Neukaufs. In der Versicherung wird der Neuwert oft bei der Berechnung von Entschädigungen verwendet.

Notwendigkeitserfordernis
Das "Notwendigkeitserfordernis" bezieht sich darauf, dass ein Schaden notwendigerweise und unmittelbar durch ein versichertes Risiko verursacht sein muss, damit die Versicherung greift. Es ist eine grundlegende Bedingung für die Leistungspflicht der Versicherung.

Fehlt dir eine Erklärung? Lass es uns gerne wissen!

Dieses Versicherungslexikon ist ein Auszug von Begriffen aus unserem Wissensschatz und stellt natürlich keine Vollständigkeit dar. Sollte dir ein Begriff fehlen, dann kontaktiere uns gerne! Wir freuen uns, dir weiterhelfen zu können!