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Versicherungslexikon

Entdecke mit unserem Versicherungslexikon die Welt der Versicherungen. Als freie Versicherungsmakler möchten wir dir hier verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen bieten. Egal, ob du in der Versicherungswelt ein Einsteiger bist oder dein Wissen vertiefen möchtest – hier findest du klare, hilfreiche Informationen und verständliche Erklärungen.
Uns ist wichtig, dass unsere Kunden Fachbegriffe verstehen und jederzeit nachlesen können.

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Versicherungs-Lexikon

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Es gibt 8 Wörter in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
E

Eigenbeteiligung
Die "Eigenbeteiligung" ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Eine höhere Eigenbeteiligung kann zu niedrigeren Prämien führen. Den Begriff Eigenbeteiligung kennt man auch unter dem Wort Selbstbehalt.

Eigenleistung
Die "Eigenleistung" bezieht sich auf Reparatur- oder Bauarbeiten, die du selbst durchführst, ohne einen professionellen Dienstleister zu beauftragen. Einige Versicherungen berücksichtigen Eigenleistungen bei der Schadensregulierung.

Einmalbeitrag
Der "Einmalbeitrag" ist eine einmalige Zahlung, die bei Abschluss bestimmter Versicherungsverträge, wie beispielsweise einer Kapitallebensversicherung, geleistet wird.

Einschluss
Ein "Einschluss" erweitert den Versicherungsschutz auf Risiken oder Gegenstände, die normalerweise nicht in der Standarddeckung enthalten sind. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung der Police.

Elementarschadenversicherung
Die "Elementarschadenversicherung" schützt vor Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm. Sie ergänzt die Standarddeckung und ist besonders in gefährdeten Gebieten relevant.

Erstprämie
Die "Erstprämie" ist die erste Zahlung, die du für eine Versicherungspolice leistest. Sie deckt den Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum ab.

Ertragsausfallversicherung
Die "Ertragsausfallversicherung" schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch Betriebsunterbrechungen aufgrund versicherter Risiken entstehen.

Erwerbsminderungsrente
Die "Erwerbsminderungsrente" ist eine Versicherungsleistung, die gezahlt wird, wenn der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

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Dieses Versicherungslexikon ist ein Auszug von Begriffen aus unserem Wissensschatz und stellt natürlich keine Vollständigkeit dar. Sollte dir ein Begriff fehlen, dann kontaktiere uns gerne! Wir freuen uns, dir weiterhelfen zu können!