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Glasversicherung

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Glasversicherung

Eine Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung genannt, ist eine Versicherung, die insbesondere in Wohnungen mit teurer Einrichtung oder Familien mit Kindern ihre sinnvolle Verwendung findet. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht. Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacher. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einschlüssen.

Eine Glasbruchversicherung deckt typischerweise nicht alle Glasschäden innerhalb Ihres Hauses ab. Achten Sie daher insbesondere auf die Einschlüsse der Tarife, um eine Glasbruchversicherung zu finden, die Ihrer persönlichen Situation am ehesten entspricht. So gibt es beispielsweise Glasbruchversicherungen, die den Bruch von Ceranfeldern decken. Eine Ausweitung der Versicherung auf Wintergärten ist ebenso möglich und für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist möglicherweise interessant, dass diese in bestimmten Tarifen mitversichert werden können und sie ggf. auf den Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung verzichten können.

Weiteres Wissenswertes zur Glasversicherung

Die Glasversicherung bietet Versicherungsschutz gegenüber Glasbruchschäden an Gebäudeverglasungen oder Mobiliarverglasungen. Sie ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Unter Gebäudeverglasungen versteht man alle festverbauten Scheiben in Wohngebäuden und/oder Garagen des versicherten Ortes (z. B. Fensterscheiben, Wintergarten, Glasschiebetüren).

Unter Mobiliarverglasung versteht man alle beweglichen Gegenstände (z. B. Vitrinen, Aquarien etc.).

Des Weiteren sind nicht nur die reinen Sachschäden versichert, sondern auch die damit entstehenden Kosten (z. B. Aufräumkosten). Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel die Erneuerung von Glasmalereien und –verzierungen.

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